Ausschluss eines Vereins aus dem Schachverband Sachsen e.V.
Der Landessportbund Sachsen e.V.(LSB) teilte auf den Regionalkonferenzen im Oktober 2016 mit, dass es in Sachsen Vereine gibt, die keinen aktuellen Freistellungsbescheid als Nachweis der Gemeinnützigkeit vorgelegt haben. Der LSB hatte die betroffenen Vereine mehrfach unter Fristsetzung angemahnt, einen aktuellen Freistellungsbescheid vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum mindestens aus dem Jahr 2011 stammt. Nun hat der LSB Konsequenzen gezogen und mit Wirkung vom 01.12.2016 einen Schachverein ausgeschlossen.
